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Gutachten für die Eingliederungshilfe gemäß §35a SBG VIII

In unserer Praxis bieten wir psychologische Diagnostik und Gutachtenerstellung gemäß § 35a SGB VIII an. Diese Gutachten dienen zur Feststellung, ob bei einem Kind oder Jugendlichen eine seelische Beeinträchtigung vorliegt oder eine solche droht und dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Beantragung von Eingliederungshilfe beim Jugendamt.

Typische Gründe bzw. Anlässe für ein solches Gutachten

 

  • Schulverweigerung oder massive Schulprobleme

  • AD(H)S, Autismus-Spektrum-Störungen

  • Angststörungen, Depressionen oder andere psychische Erkrankungen

  • Soziale Anpassungsschwierigkeiten

  • Verhaltensauffälligkeiten mit Leidensdruck

Das Gutachten klärt, ob eine seelische Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes vorliegt und ob daraus ein Anspruch auf Hilfe besteht. Es ist also eine wichtige Grundlage dafür, dass Kinder oder Jugendliche z. B. therapeutische Unterstützung, Schulbegleitung, heilpädagogische Maßnahmen oder andere Hilfen erhalten können.

Kostenübernahme durch das Jugendamt

In vielen Fällen kann die Kostenübernahme für das Gutachten durch das zuständige Jugendamt erfolgen. Empfehlung: Erst Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen, bevor ein Gutachten beauftragt wird. Am Besten stellen Sie zuerst einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Jugendamt. Das Jugendamt wird zur Klärung ein Gutachten beauftragen und die Kosten gegebenenfalls übernehmen. 

Eine Kostenübersicht für das Gutachten finden Sie hier. Sollte im Rahmen der Gutachtenerstellung eine zusätzliche Testung notwendig sein, wird ein individueller Kostenvoranschlag nach dem Vorgespräch erstellt. 

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